AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (pdf)
der Firma J&S Präsentationssysteme
Sportplatzgasse 29a
7121 Weiden am See
Tel.: +43 (0) 2167 7522
E-mail: office[at]schaier.at
UID Nummer: ATU21137801
1. Allgemeines
1.1. Geltung der AGB
Grundlage aller mit der J&S Präsentationssysteme
(im folgenden J&S) abgeschlossenen Verträge sind
ausschließlich diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Bedingungen des Kunden
verpflichten J&S selbst dann nicht, wenn J&S
diesen nicht widerspricht. Sie werden nur dann
Vertragsbestandteil, wenn J&S dies firmenmäßig
gezeichnet bestätigt; das Schriftformgebot gilt nicht
gegenüber Verbrauchern.
Diese AGB gelten für sämtliche Kundenverträge,
somit für alle von J&S erbrachten Dienstleistungen
oder Lieferungen. Diese AGB bilden zusammen mit
dem von J&S bestätigten Auftrag einen integrierten
Bestandteil des zwischen J&S und dem Kunden
abgeschlossenen Vertrages. Der Kunde bestätigt
mit der Unterfertigung des Auftragsformulars (bzw.
Senden des auf der Homepage www.schaier.at
ausgefüllten Bestellformulars), diese AGB samt den
jeweiligen Leistungsbeschreibungen zur Kenntnis
genommen zu haben und mit deren Inhalt
einverstanden zu sein.
1.2 Zustandekommen des Vertrags
Der Vertrag mit dem Kunden kommt durch die
schriftliche Auftragsbestätigung durch J&S
zustande. Die Schriftform gilt nicht für Verbraucher.
Angebote von J&S sind grundsätzlich freibleibend.
2. Preise
Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive
Umsatzsteuer. Die genannten Preise verstehen sich
ab Geschäftssitz von J&S. Allfällige Kosten für
Versand, Transport, Versicherung etc. trägt der
Kunde.
Bei Lieferungen von Geräten gelten die am Tag der
Lieferung gültigen Listenpreise. Bei allen anderen
Dienstleistungen (telefonische Beratung, allfällige
Lieferungen und Inbetriebnahme von Geräten
u.s.w.) wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der
Leistungserbringung gültigen Sätze verrechnet.
Abweichungen von einem dem Vertragspreis
zugrunde liegenden Zeitaufwand, der nicht von J&S
zu vertreten ist, wird nach tatsächlichem Anfall
berechnet.
3. Lieferung
3.1 Erfüllungstermin und Erfüllungsort
J&S wird sich bemühen, bestellte Ware innerhalb
von 7 Tagen ab Auftragsbestätigung zu liefern.
Sind nicht alle bestellten Artikel sofort lieferbar,
werden die sofort lieferbaren umgehend, die
anderen bei Verfügbarkeit nachgeliefert.
Lieferkosten gehen zu Lasten des Kunden.
Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die
durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich
geänderte Angaben und Informationen bzw. zur
Verfügung gestellten Unterlagen entstehen, sind
von J&S nicht zu vertreten und können nicht zum
Verzug von J&S führen. Daraus resultierende
Mehrkosten trägt der Kunde.
Erfüllungsort ist Weiden am See. Die Versendung
erfolgt auf Gefahr des Kunden.
3.2. Eigentumsvorbehalt
Die Lieferung erfolgt jedenfalls bis zur vollständigen
Bezahlung unter Eigentumsvorbehalt.
3.3. Mängelrüge
Etwa auftretende Mängel, sind vom Kunden
ausreichend konkretisiert an J&S zu melden.
Gewährleistungs-, Nichterfüllungs- und
Schadenersatzansprüche des Kunden setzen die
Erhebung einer unverzüglichen schriftlichen und
detaillierten Mängelrüge voraus; dies gilt nicht für
Verbraucher.
4. Zahlung
4.1. Zahlungsart
Die Rechnungslegung durch J&S erfolgt unmittelbar
nach Lieferung. Die Zahlung kann per Nachnahme,
mittels Überweisung auf das Bankkonto von J&S
erfolgen. Bei Lieferung ins Ausland besteht nur die
Möglichkeit der Zahlung durch Überweisung.
4.2. Zahlungsfrist
Die von J&S gelegten Rechnungen inklusive
Umsatzsteuer sind spätestens 14 Tage ab
Fakturendatum ohne jeden Abzug und spesenfrei
zahlbar.
4.3. Verzugszinsen
Bei Zahlungsverzug ist der Kunde zur Zahlung von
Verzugszinsen in der Höhe von 12% p.a.
verpflichtet. J&S behält sich die Geltentmachung
eines weitergehenden Verzugsschadens vor.
Jedenfalls hat der Kunde alle notwendigen und
zweckentsprechenden Mahn- und Inkassospesen
zu ersetzten.
4.4. Einwendungen gegen die Rechnung
Einwendungen gegen in Rechnung gestellte
Forderungen sind vom Kunden innerhalb von
dreißig Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich zu
erheben, anderenfalls die Forderung als anerkannt
gilt. J&S wird Verbraucher auf diese Frist und die
bei deren Nichteinhaltung eintretenden
Rechtsfolgen hinweisen. Sollten sich nach einer
Prüfung durch J&S die Einwendungen des Kunden
aus Sicht J&S als unberechtigt erweisen, hat der
Kunde binnen drei Monaten ab Zugang der
Stellungnahme von J&S, bei sonstigem Verlust des
Rechtes auf Geltendmachung von Einwendungen,
den Rechtsweg zu beschreiten. J&S wird
Verbraucher auf alle in diesem Absatz genannten
Fristen und die bei deren Nichteinhaltung
eintretenden Rechtsfolgen hinweisen.
Einwendungen hindern nicht die Fälligkeit des
Rechnungsbetrages.
4.5 Aufrechnung: Zurückbehaltung
Gegen Ansprüche von J&S kann der Kunde nur mit
gerichtlich festgestellten Ansprüchen aufrechnen.
Für Verbraucher gilt abweichend davon: Die
Aufrechnung mit Gegenforderungen des
Verbrauchers ist ausgeschlossen, außer J&S ist
zahlungsunfähig, hat die Gegenforderung
anerkannt, oder diese steht mit der Verbindlichkeit
des Kunden in rechtlichem Zusammenhang.
Rechte des Kunden, seine vertraglichen Leistungen
nach § 1052 ABGB zur Erwirkung oder
Sicherstellung der Gegenleistung zu verweigern,
sowie überhaupt seine gesetzlichen
Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen.
Diese Bestimmung gilt nicht für
Verbrauchergeschäfte.
5. Gewährleistung
5.1. Umfang der Gewährleistung
J&S leistet Gewähr dafür, dass die ihre Leistungen
nach bestem Wissen und Gewissen erbracht
werden. Eigenschaftszusagen bedürfen einer
ausdrücklichen und firmenmäßig gezeichneten
schriftlichen Bestätigung durch J&S.
5.2 Gewährleistungsfrist
Die Gewährleistung ist auf eine Frist von sechs
Monaten beschränkt; dies gilt auch dann, wenn die
gesetzliche Gewährleistungsfrist allenfalls länger
sein sollte. Dies gilt nicht für Verbraucher. Durch
gewährleistungspflichtige Arbeiten und Lieferungen
wird die ursprüngliche Gewährleistungsfrist für
sonstige Teile nicht verlängert.
5.3. Mängelrüge
Der Anspruch auf Gewährleistung besteht nur dann,
wenn der Kunde Mängel unverzüglich schriftlich
gerügt hat. Mängelrügen sind nur wirksam, wenn sie
reproduzierbare Mängel betreffen und schriftlich
dokumentiert erfolgen. Dies gilt nicht für
Verbraucher.
5.4. Mängelbehebung
Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem
Ermessen von J&S innerhalb angemessener Frist
entweder durch Verbesserung oder Ersatzlieferung
behoben. Preisminderung wird einvernehmlich
ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt, wenn
Reparaturen oder Änderungen von Dritten oder dem
Kunden selbst vorgenommen wurden, außer
Mängel waren unabhängig davon bereits bei
Übergabe vorhanden. Unternehmer sind
verpflichtet, die Geräte auf eigene Kosten und
eigene Gefahr zum Zweck der Begutachtung und
ggf. Reparatur bzw. zum Umtausch zu J&S zu
befördern.
6. Haftung
6.1. Haftungsausschluss
Die Haftung von J&S für leichte Fahrlässigkeit ist
ausgeschlossen, weiters ist der Ersatz von
Folgeschäden, Vermögensschäden, entgangenem
Gewinn, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten
und von Schäden aus Ansprüchen Dritter
ausgeschlossen. Für Verbraucher gilt der
Haftungsausschluss nur bei leichter Fahrlässigkeit,
nicht jedoch bei Personenschäden.
6.2. Beschränkung d. Schadenersatzes
Der Schadenersatz ist in jedem Fall der Höhe nach
mit dem dreifachen Auftragswert beschränkt. Bei
Kauf- und Werkverträgen ist der Auftragswert des
Entgelt für die Lieferung des Vertragsgegenstandes,
bei Dauerschuldverhältnissen das durchschnittliche
Jahresentgelt.
Diese Haftungsbeschränkungen gelten gegenüber
Verbrauchern nur bei leichter Fahrlässigkeit, nicht
jedoch bei Personenschaden.
6.3. Gehilfenhaftung
J&S haftet für Schäden, die ihre Gehilfen bzw.
Dienstnehmer verursachen, gem. § 1313a ABGB
nur insofern, als der Schaden durch eine Handlung
grob fahrlässig verursacht wurde, die zur Erfüllung
des Vertragsverhältnisses unumgänglich nötig war.
6.4. Verjährung v. Schadenersatzansprüchen
Schadenersatzansprüche verjähren zwölf Monate
nach dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde von
Schaden und Schädiger Kenntnis hatte. Dies gilt
nicht für Verbraucher.
7. Datenschutz
Die Mitarbeiter von J&S unterliegen den
Geheimhalteverpflichtungen des
Datenschutzgesetzes. Der Kunde anerkennt, dass
die Verwendung der im Vertrag angeführten Daten
über den Kunden für Zwecke der Buchhaltung und
der Kundenevidenz gespeichert und verarbeitet
werden. Die Daten werden zur Erfüllung von
gesetzlichen Vorschriften und zur Abwicklung des
Zahlungsverkehrs verwendet. Kundendaten werden
nicht an Dritte weitergegeben, außer dies ist für die
Vertragsabwicklung unbedingt erforderlich.
8. Sonderbestimmungen für die
Vermietung von Geräten
Vermietete Geräte sind in jenem Zustand
zurückzustellen, in dem sie der Mieter erhalten hat.
Schäden, die über die normale Abnützung
hinausgehen, hat der Mieter zu ersetzen. Ist nichts
anderes schriftlich (außer bei Verbrauchern)
vereinbart, hat der Mieter die Kosten für Transport
und Aufstellung der Geräte zu tragen.
Vermietete Geräte gelten als in einwandfreiem
Zustand vom Mieter übernommen, wenn Schäden
dem Vermieter nicht umgehend schriftlich mitgeteilt
werden.
J&S übernimmt keine Haftung für den Ausfall von
vermieteten Geräten und dadurch entstandene
Schäden. Im übrigen gilt Pkt. 6.
9. Schlussbestimmungen
9.1. Schriftformgebot
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages
bedürfen der Schriftform. Das Schriftformgebot gilt
nicht gegenüber Verbrauchern.
9.2. Anwendbares Recht
Es gilt österreichisches Recht. Nicht anzuwenden
sind jedoch die nichtzwingenden
Verweisungsnormen des internationalen
Privatrechts und die Bestimmung des UNKaufrechts.
9.3. Gerichtsstand
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus
diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht.
Für Klagen gegen Verbraucher gilt der
Gerichtsstand des Wohnsitzes, des gewöhnlichen
Aufenthaltes oder des Ortes der Beschäftigung
gemäß § 14 KSchG.
9.4. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages
unwirksam oder unzulässig sein oder werden,
berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht. Die unzulässige oder
unwirksame Bestimmung gilt, außer gegenüber
Verbrauchern, als durch eine solche Bestimmung
ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der
unwirksamen oder unzulässigen Bestimmung nach
möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt im Falle von
Lücken.
9.5. Keine normative oder interpretative
Bedeutung von Überschriften
Überschriften in diesen AGB dienen lediglich der
Übersichtlichkeit und interpretieren, begrenzen oder
beschränken die jeweiligen Bestimmungen nicht.
J&S Präsentationssysteme
Stand und gültig ab: 1.November 2003








